Was ist im Versicherungsschutz inbegriffen?
Unsere Versicherung deckt mögliche gesetzliche Haftpflichtansprüche von Passagieren und Dritten am
Boden
bis mit einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro pro Schadenfall bzw. 3 Millionen bei Motorseglern
und
Ultraleichtflugzeugen ab, wenn die bestehende Haftpflichtversicherung des Flugzeughalters nicht
ausreichend ist.
Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt sie gegebenenfalls ab.
Wie hoch sind die Versicherungssummen und die Kosten?
Die Versicherungssumme für Flugzeuge und Hubschrauber beträgt 5.000.000 EUR und kostet 8 EUR pro
Insassen.
Für Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge beträgt die Versicherungssumme 3.000.000 EUR und kostet 4 EUR
pro
Insassen.
Die Versicherungskosten werden auf alle Insassen aufgeteilt. Dem Piloten wird der Versicherungsbeitrag
bei
der Auszahlung der Flugkosten abgezogen, Mitflieger zahlen einen zusätzlichen Beitrag bei der Buchung.
Sind meine Flüge auf Kostenteilungsbasis bei Flyt.club nicht schon mit der bestehenden Versicherung
gedeckt?
Grundsätzlich sollte das Luftfahrzeug über den Halter haftpflichtversichert sein. Aber ist die Höhe
der
Versicherungssumme ausreichend? Besteht Versicherungsschutz für gesetzliche Ansprüche der Insassen
gegen
den Piloten? Diese Unsicherheiten werden mit dieser Versicherung beseitigt.
Wie funktioniert die Abwicklung im Schadensfall?
Gegen Euch erhobene Haftpflichtansprüche sind an die Versicherung des Halters des Luftfahrzeuges
weiterzuleiten. Dieser Versicherungsschutz geht vor. Reicht der Versicherungsschutz dort aber nicht
aus
oder ist sogar nicht vorhanden, dann informiert uns oder die Generali Versicherung.
Der Gebrauch welcher Luftfahrzeuge ist versicherbar?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich beim Gebrauch von fremden
einmotorigen Motorflugzeugen
Drehflüglern,
Motorseglern,
Segelflugzeugen,
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
mit einem MTOM von maximal 2.000 kg. Das Luftfahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Kein
Versicherungsschutz besteht für gecharterte Luftfahrzeuge mit einer Registrierung im Ausland.
Muss ich dem Halterhaftpflicht-Versicherer des geflogenen Flugzeugs darüber in Kenntnis setzen, dass ich
Flüge auf Kostenteilungsbasis über Flyt.club anbiete?
Nein, das müsst ihr nicht. Etwaige Informationspflichten hat der Luftfahrzeughalter bzw. der
Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer.
Muss ich meinem Fliegerverein oder Vercharterer sagen, dass ich Flüge auf Kostenteilungsbasis fliege?
Sofern der Vercharterer keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Luftfahrzeuges macht (hier:
Mitnahme von Passagieren), ist keine Information notwendig.
Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung tragen?
Welcher Personenkreis wird durch die Versicherung abgedeckt?
Die Versicherung deckt Schäden, die du Dritten (außerhalb des Flugzeuges) zufügst sowie Schäden an den
Passagieren ab.
Deckt die Versicherung Schäden am Flugzeug ab?
Nein, solche Schäden sind nicht versichert. Der Vercharterer kann aber Auskunft geben, inwieweit
Versicherungsschutz über eine Kasko-Versicherung des Flugzeugs besteht.
Welche geographischen Grenzen bestehen für den Versicherungsschutz?
Versichert sind Flüge innerhalb Deutschlands, von Deutschland in das europäische Ausland und vom
europäischen Ausland nach Deutschland. Das dabei Überfliegen weiterer europäischer Staaten ist
mitversichert.
Muss ich mich für diese Versicherung irgendwo anmelden?
Die Versicherung kann bei der Inseratserstellung für eine Mitfluggelegenheit optional hinzugebucht
werden.
Werden personenbezogene Daten an die Versicherung übermittelt?
Um Versicherungsschutz zu erhalten, werden folgende Daten an die Generali Deutschland Versicherung AG
übermittelt:
Name des Piloten
Luftfahrzeugart
Flyt.club-Flugnummer
Datum
und die Anzahl der mitfliegenden Personen.
Die Generali hat sich verpflichtet, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ihr erhaltet
somit
definitiv keinen Besuch von einem sonstigen Partner oder Mitarbeiter Generali. Auch wird Euch
keine
Werbepost oder ähnliches zugesandt.