Subsidiäre CSL-Haftpflicht-Versicherung für Mitfluggelegenheiten

Subsidiäre CSL-Haftpflicht-Versicherung für Mitfluggelegenheiten

Reicht der bestehende Versicherungsschutz des gecharterten Flugzeuges nicht aus, springt die CSL-Versicherung der Generali Deutschland Versicherung AG für Schäden an Passagieren und Dritten außerhalb des Flugzeugs ein.

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Versicherungs­summe

5.000.000 €

Flugzeuge und Hubschrauber

3.000.000 €

Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge
Pro Schadensfall. Keine jährliche Deckelung.

Wenn die Pflichtversicherung nicht ausreicht

Mit der CSL-Haftpflicht-Versicherung (kombinierte Halter- und Luftfrachtführerhaftpflicht-Versicherung) der Generali Deutschland Versicherung AG, hast du die Möglichkeit, für mehr Sicherheit zu sorgen. Reicht der bestehende Versicherungsschutz des gecharterten Flugzeuges nicht aus, leistet die CSL-Versicherung. Für die Schäden, die du Dritten (außerhalb des Flugzeuges) zufügst und auch für Schäden an den Passagieren. Denn es kann durchaus sein, dass das gecharterte Flugzeug nur mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme versichert ist bzw. keine Versicherung für Schäden an den Passagieren besteht.

Keine fortlaufenden Kosten

Die Versicherung ist für einzelne Flüge nach Bedarf verfügbar.

Mitfluggelegenheit auf Flyt.club versichern

Die Versicherung kann bei der Inseratserstellung dazugewählt werden. Die Kosten für den Piloten von 4 oder 8 Euro werden einfach bei der Auszahlung der Flugkosten abgezogen. Mitflieger zahlen ihren Beitrag direkt bei der Buchung.

Kein Mehraufwand – Alle nötigen Daten werden automatisch aus dem Inserat ermittelt.

Kosten p.P.

Flugzeuge und Hubschrauber 8€
Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge 4€
Flug mit Versicherung anbieten

Fragen & Antworten

Was ist im Versicherungsschutz inbegriffen?

Unsere Versicherung deckt mögliche gesetzliche Haftpflichtansprüche von Passagieren und Dritten am Boden bis mit einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro pro Schadenfall bzw. 3 Millionen bei Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen ab, wenn die bestehende Haftpflichtversicherung des Flugzeughalters nicht ausreichend ist.

Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt sie gegebenenfalls ab.

Wie hoch sind die Versicherungssummen und die Kosten?

Die Versicherungssumme für Flugzeuge und Hubschrauber beträgt 5.000.000 EUR und kostet 8 EUR pro Insassen.

Für Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge beträgt die Versicherungssumme 3.000.000 EUR und kostet 4 EUR pro Insassen.

Die Versicherungskosten werden auf alle Insassen aufgeteilt. Dem Piloten wird der Versicherungsbeitrag bei der Auszahlung der Flugkosten abgezogen, Mitflieger zahlen einen zusätzlichen Beitrag bei der Buchung.

Sind meine Flüge auf Kostenteilungsbasis bei Flyt.club nicht schon mit der bestehenden Versicherung gedeckt?

Grundsätzlich sollte das Luftfahrzeug über den Halter haftpflichtversichert sein. Aber ist die Höhe der Versicherungssumme ausreichend? Besteht Versicherungsschutz für gesetzliche Ansprüche der Insassen gegen den Piloten? Diese Unsicherheiten werden mit dieser Versicherung beseitigt.

Wie funktioniert die Abwicklung im Schadensfall?

Gegen Euch erhobene Haftpflichtansprüche sind an die Versicherung des Halters des Luftfahrzeuges weiterzuleiten. Dieser Versicherungsschutz geht vor. Reicht der Versicherungsschutz dort aber nicht aus oder ist sogar nicht vorhanden, dann informiert uns oder die Generali Versicherung.

Der Gebrauch welcher Luftfahrzeuge ist versicherbar?

Versicherungsschutz besteht ausschließlich beim Gebrauch von fremden

einmotorigen Motorflugzeugen
Drehflüglern,
Motorseglern,
Segelflugzeugen,
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
mit einem MTOM von maximal 2.000 kg. Das Luftfahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Kein Versicherungsschutz besteht für gecharterte Luftfahrzeuge mit einer Registrierung im Ausland.

Muss ich dem Halterhaftpflicht-Versicherer des geflogenen Flugzeugs darüber in Kenntnis setzen, dass ich Flüge auf Kostenteilungsbasis über Flyt.club anbiete?

Nein, das müsst ihr nicht. Etwaige Informationspflichten hat der Luftfahrzeughalter bzw. der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer.

Muss ich meinem Fliegerverein oder Vercharterer sagen, dass ich Flüge auf Kostenteilungsbasis fliege?

Sofern der Vercharterer keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Luftfahrzeuges macht (hier: Mitnahme von Passagieren), ist keine Information notwendig.

Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung tragen?

Nein.

Welcher Personenkreis wird durch die Versicherung abgedeckt?

Die Versicherung deckt Schäden, die du Dritten (außerhalb des Flugzeuges) zufügst sowie Schäden an den Passagieren ab.

Deckt die Versicherung Schäden am Flugzeug ab?

Nein, solche Schäden sind nicht versichert. Der Vercharterer kann aber Auskunft geben, inwieweit Versicherungsschutz über eine Kasko-Versicherung des Flugzeugs besteht.

Welche geographischen Grenzen bestehen für den Versicherungsschutz?

Versichert sind Flüge innerhalb Deutschlands, von Deutschland in das europäische Ausland und vom europäischen Ausland nach Deutschland. Das dabei Überfliegen weiterer europäischer Staaten ist mitversichert.

Muss ich mich für diese Versicherung irgendwo anmelden?

Die Versicherung kann bei der Inseratserstellung für eine Mitfluggelegenheit optional hinzugebucht werden.

Werden personenbezogene Daten an die Versicherung übermittelt?

Um Versicherungsschutz zu erhalten, werden folgende Daten an die Generali Deutschland Versicherung AG übermittelt:

Name des Piloten
Luftfahrzeugart
Flyt.club-Flugnummer
Datum
und die Anzahl der mitfliegenden Personen.
Die Generali hat sich verpflichtet, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ihr erhaltet somit definitiv keinen Besuch von einem sonstigen Partner oder Mitarbeiter Generali. Auch wird Euch keine Werbepost oder ähnliches zugesandt.

Was ist im Versicherungsschutz inbegriffen?

Die Haftpflichtversicherung. Hierrüber sind – neben sonstigen Schäden, die durch das Flugzeug entstehen – insbesondere auch eure gesetzlichen Ansprüche gegen den Piloten versichert, wenn es doch mal zum Schaden kommt.

Wie hoch sind die Versicherungssummen und die Kosten?

Die Versicherungssummen betragen in der Haftplicht 5.000.000 EUR bei einmotorigen Flugzeugen und Hubschraubern, 3.000.000 EUR bei Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen. Der Versicherungsbeitrag beträgt 8 EUR bei den einmotorigen und Hubschraubern bzw. 4 EUR bei den Seglern und Ultraleichten pro Insassen.

Waren die Mitfluggelegenheiten nicht bereits vorher versichert?

Grundsätzlich sollte das Luftfahrzeug über dessen Halter haftpflichtversichert sein. Aber ist die Höhe der Versicherungssumme ausreichend? Besteht Versicherungsschutz für eure gesetzlichen Ansprüche gegen den Piloten?

Diese Unsicherheiten werden mit dieser Versicherung beseitigt.

Wie funktioniert die Abwicklung im Schadensfall?

Haftpflichtansprüche sind von Euch zunächst an den Piloten oder den Halter des Luftfahrzeuges zu richten. Reicht der Versicherungsschutz nicht aus oder ist sogar nicht vorhanden, dann informiert uns oder die Generali Versicherung.

Ist eine Reiserücktrittversicherung im Falle einer Stornierung des Fluges inbegriffen?

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht vereinbart. Im Fall der Fälle, also wenn ihr einen Mitflug nicht antreten könnt, ist eine Abstimmung mit dem Piloten notwendig.

Muss ich mich für diese Versicherung irgendwo anmelden?

Nein. Das übernimmt der Pilot. Er entscheidet, ob und welchen Versicherungsschutz er wünscht. Ihr profitiert lediglich vom Versicherungsschutz, selber aktiv werden müsst ihr nicht.

Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung tragen?

Nein. Die vertraglichen Vereinbarungen sehen keine Selbstbeteiligung vor.

Wo liegen die geografischen Grenzen der Versicherung (Geltungsbereich)?

Der Versicherungsschutz gilt für Flüge innerhalb Europas.

Sind grenzüberschreitende Flüge versichert?

Ja, das sind sie. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist Europa.

Werden personenbezogene Daten an die Versicherung übermittelt?

Zwischen uns und der der Generali Versicherung ist vereinbart, dass wir die Namen und Adressdaten weitergeben. Anders ist eine Schadenbearbeitung ja nicht möglich. Die Generali hat sich verpflichtet, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ihr erhaltet somit definitiv keinen Besuch von einem sonstigen Partner oder Mitarbeiter Generali. Auch wird Euch keine Werbepost oder ähnliches zugesandt.

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