Was ist Flyt.club?
Auf Flyt.club kannst du deine privaten Flüge zum Selbstkostenpreis anbieten.
Was ist ein Selbstkostenflug?
Selbstkostenflug bedeutet, dass der Pilot kein Gewinn an dem angebotenen Flug machen darf. Die anfallenden
Kosten für den Flug werden auf alle Passagiere, einschließlich des Piloten, aufgeteilt. Siehe Artikel 6 Absatz 4a der
EU-Verordnung Nummer 379/2014.
[…]Abweichend von Artikel 5 Absätze 1 und 6 darf folgender Flugbetrieb mit nicht technisch komplizierten
motorgetriebenen Luftfahrzeugen gemäß Anhang VII durchgeführt werden:
a) Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen
Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die Anzahl der Personen, die die
direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt ist; […]
Ist es legal meine Flüge anzubieten?
Ja. Seit 2014 erlaubt eine EU-Verordnung das anbieten von Flügen auf Kostenteilungsbasis. Wichtig ist, dass du
als Pilot keinen Gewinn machst und die Kosten auf alle Insassen aufgeteilt werden.
Welche Kosten können geteilt werden?
Geteilt werden können die reinen Charterkosten und die unmittelbar mit dem Flug verbundenen Nebenkosten
(Landegebühren, GAT, etc.)
Bei einem eigenen Flugzeug, die direkten Betriebskosten (Benzin, Öl) & unmittelbar mit diesem Flug verbundenen
Nebenkosten (Landegebühren, GAT, etc.)
Wie genau funktioniert die Kostenaufteilung?
Nachdem der Flug stattgefunden hat, gibst du die tatsächlich angefallenen Flugkosten an. Auf Grundlage dieser
Auflistung, erhältst du deinen Anteil ausgezahlt. Deine Mitflieger bekommen ihren zu viel bezahlten Anteil von
uns zurückgezahlt, falls der Flug günstiger wurde als kalkuliert. So können wir gewährleisten, dass du nie gegen
die Selbstkostenregelung verstößt und die Kosten immer fair geteilt werden.
Welche Flüge können angeboten werden?
Angeboten werden können Flüge in Kleinflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen, Segelflugzeugen, Motorseglern, sowie
Hubschraubern und ähnlichen Fluggeräten.
Ausgeschlossen sind Fluggeräte der Kategorie “Complex Aircraft” und Flugzeuge mit mehr als 19 Sitzplätzen.
Welche fortlaufende Flugerfahrung muss ich haben?
Bist du Inhaber einer PPL (A), LAPL (A), SPL, LAPL (S), PPL (H) oder LAPL (H) musst du in den vergangenen 90
Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben
Klasse absolviert haben. Diese musst du entsprechend deiner Lizenz-Berechtigungen durchgeführt haben.
Bist du Inhaber einer BPL oder LAPL (B) musst du in den vergangenen 180 Tagen mindestens 3 Fahrten als
steuernder Pilot in einem Ballon, davon mindestens eine Fahrt in einem Ballon der entsprechenden Klasse und
Gruppe, oder eine Fahrt in der entsprechenden Ballonklasse und Gruppe unter der Aufsicht eines entsprechend
qualifizierten Fluglehrers absolviert haben.
Wie funktioniert die Verifizierung?
Zur Verifizierung wirst du gebeten, eine Kopie deiner aktuellen Fluglizenz sowie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis
hochzuladen. Wir sichten deine Dokumente und wenn alles ok ist, wird deine Verifizerung abgeschlossen.
Deine Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich.
Darf ich auch gewerbliche Flüge anbieten?
Nein. Flyt.club ist eine Mitflugbörse auf der ausschließlich private Flüge auf Selbstkostenbasis vermittelt
werden dürfen.
Wie erhalte ich meinen Kostenanteil?
Nach dem Flug wird dir das Geld innerhalb von 3 Tagen auf dein Bankkonto überwiesen.
Was passiert, wenn mein Flug nicht stattfinden kann?
Kein Problem. Piloten können jederzeit ihren Flug gebührenfrei absagen.
Wo kann ich einen Zwischenfall melden?
Die EASA bietet eine Plattform dazu an: Sicherheitsvorfall
melden