EU-Verordnung
& EASA Charta

Flyt.club verpflichtet sich den Grundsätzen der EASA-Charta und ermöglicht das legale anbieten von Flügen auf Kostenteilungsbasis nach EU-Verordnung.

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Kostenteilung nach EU-Verordnung

Gemäß der EU-Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist die Kostenteilung für Flüge von Privatpilot:innen eindeutig rechtmäßig. Privatpilot:innen haben die Erlaubnis, ihre Flüge und die damit verbundenen Kosten zu teilen, vorausgesetzt, dass die Flugzeuge, die sie dafür verwenden, eine maximale Kapazität von 6 Personen an Bord haben. Es ist Privatpilot:innen auch gestattet, ihre Flüge zu bewerben, sofern die geteilten Kosten ausdrücklich auf die direkten Flugkosten beschränkt sind. Es ist jedoch illegal, aus ihren Flügen kommerziellen Gewinn zu erzielen.

EU-Parlament

Flyt.club ist Teil der EASA-Sicherheitscharta

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) haben wir eine Charta entwickelt, um die Sicherheit nichtkommerzieller Flüge der Allgemeinen Luftfahrt mit Kleinflugzeugen zu fördern. Mit der Unterzeichnung dieser Charta verpflichtet sich Flyt.club zur Einhaltung der aufgeführten Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Werte.

Charta mit Annex herunterladen

Weiterführende Themen zur Förderung der Sicherheit

Checkliste fĂĽr den Umgang mit Passagieren

Eine Checkliste der EASA und Flyt.club fĂĽr den Umgang mit Passagieren.

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Verhaltenskodex

Hinweise und Regeln die du fĂĽr einen reibungslosen Flug wissen solltest.

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Sicherheit & Vertrauen

Alle wichtigen Informationen zum Thema Sicherheit in der Fliegerei.

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