Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

  • Das interaktive Onlineportal Flyt.club wird von der Flyt.club GbR (nachfolgend als „Flyt.club“ bezeichnet) betrieben. Es hat die technische Vermittlung von Mitfluggelegenheiten auf Selbstkostenbasis nach Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012 durch die Anbieter der Mitfluggelegenheiten (nachfolgend als „Piloten“ bezeichnet) an die Nutzer der Plattform (nachfolgend als „Mitflieger“ bezeichnet) zum Gegenstand.
  • Flyt.club ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Mitflugplattform, auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Flyt.club als Betreiber der Mitflugplattform und den für die Mitflugplattform registrierten Piloten und Mitfliegern

§ 1 Registrierung

  • Die Möglichkeiten, auf Flyt.club Mitfluggelegenheiten anzubieten, stehen jedem Piloten und Mitflieger (nachfolgend als „registrierte Nutzer“ bezeichnet) nach erfolgreicher Registrierung für einen Zugang bei Flyt.club offen. Die Registrierung erfolgt in dem hierfür eingerichteten Anmeldeportal bzw. bei Buchung eines Fluges oder bei Aufgabe eines Fluggesuches unter vollständiger und richtiger Angabe der dort als verpflichtend gekennzeichneten Daten.
  • Eine Registrierung setzt die Eingabe der zur Registrierung erforderlichen Daten sowie das Einverständnis mit der Geltung dieser AGB voraus. Jeder Nutzer darf sich nur einmal gleichzeitig registrieren. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht.
  • Mit erfolgreicher Registrierung kommt ein Vertrag zwischen Flyt.club und den registrierten Nutzern zustande, der die Nutzung von Flyt.club zum Gegenstand hat („Nutzungsvertrag“). Der Inhalt des Nutzungsvertrages ergibt sich aus diesen AGB.

§ 2 Leistungen von Flyt.club

  • Flyt.club stellt eine unabhängige Mitflugplattform bereit. Die Mitflugplattform ermöglicht allen Mitfliegern, nach Mitfluggelegenheiten der Piloten zu suchen und diese zum Zwecke des Mitflugs zu kontaktieren.
  • Die Leistung von Flyt.club beschränkt sich dabei auf eine rein technische Vermittlungstätigkeit durch das Betreiben der Plattform, auf welcher die registrierten Benutzer miteinander Verträge über einen gemeinsamen Flug abschließen können.
  • Ein Vertrag über einen konkreten Mitflug kommt deswegen allein zwischen Pilot und Mitflieger zustande.
  • Zur Leistung von Flyt.club gehört die abschließende Ermittlung der durch die Mitflieger zu tragenden Anteile an den Selbstkosten des Flugs und der insbesondere daraus resultierenden Auszahlung an den Piloten. Um diese beschriebenen Leistungen erbringen zu können, empfängt und verwaltet Flyt.club die von Mitfliegern vorab eingezahlten Geldbeträge. Die Leistungserbringung von Flyt.club endet mit der Auszahlung der dem Piloten zustehenden Zahlungen der Mitflieger bzw. der Rückzahlung überschüssiger Einzahlungsbeträge.
  • Die Registrierung auf Flyt.club und die Suche nach Mitfluggelegenheiten ist für die Piloten und Mitflieger kostenfrei.

§ 3 Anbieten einer Mitfluggelegenheit

  • Die Veröffentlichung einer Mitfluggelegenheit durch den Piloten stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitflugvertrages zwischen dem Pilot und dem Mitflieger dar, wobei für den Piloten ein jederzeitiges, kostenfreies Rückzugsrecht besteht. Inhalt des Angebots zum Mitflug (Datum und Zeit des Flugs, Abflugs- und Landeort, Preis, Anzahl freier Plätze, etc.) werden dabei bei der Einstellung des Angebots vom Piloten vorgegeben.
  • Werden keine besonderen Absprachen getroffen umfasst das Angebot die Beförderung der ausgewählten Anzahl von Personen, ohne Gepäckstücke und sonstige Gegenstände, die über den konkreten Sitzplatz des oder der Mitflieger(s) hinaus Stauraum im Flugzeug in Anspruch nehmen würden, oder mit dessen Beförderung der oder die Mitflieger aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes nicht ohne Weiteres rechnen darf, insbesondere weil es sich um einen gesetzlich verbotenen oder einen gefährlichen Gegenstand (insbesondere ein Gefahrgut) handelt, oder der Gegenstand Pilot, Mitflieger oder das Flugzeug beeinträchtigen könnte. Der Pilot kann davon abweichende, konkretere Angaben im Angebot machen, die Vorrang vor dieser allgemeingültigen Regelung haben.

§ 4 Buchung und Veränderung des Angebotes einer Mitfluggelegenheit

  • Die Annahme des Angebots (nachfolgend als „Buchung“ bezeichnet) erfolgt durch die Betätigung des Buttons „Jetzt zahlen“.
  • Pilot und Mitflieger können den Inhalt des Mitfliegervertrages nach Buchung, jedoch vor dem Flug, einvernehmlich ändern oder konkretisieren. Eine etwaige Änderung hat jedoch auf die Provision von Flyt.club keinen Einfluss. Diese berechnet sich insbesondere stets nach dem im Mitflugangebot angegebenen Beitrag zu den Flugkosten.

§ 5 Absage von Mitfluggelegenheiten und Nichterscheinen

  • Mitflieger können den Mitflug über die entsprechende Funktion auf der Mitflugplattform absagen. Flyt.club zahlt die eingezahlten Geldbeträge vollständig zurück.
  • Soweit nicht von der entsprechenden Funktion auf der Mitfliegerplattform anderweitig vorgesehen, ist die Absage ohne Angabe eines Grundes möglich. Flyt.club wird die Absage an den Pilot beziehungsweise Mitflieger weiterleiten.
  • Für den Fall, dass bei einer Reservierung mit Online-Zahlung Schwierigkeiten bei der Zahlungsabwicklung auftreten (etwa weil das vom Mitflieger angegebene Konto nicht hinreichend gedeckt ist), ermächtigt der Pilot Flyt.club, der Reservierung in seinem Namen auf der Mitflugplattform zu widersprechen und die entsprechenden Plätze wieder freizugeben.
  • Wird der Flug nicht entsprechend Abs. 1 und 2 bis zu dem auf der Mitflugplattform hinterlegten Flugbeginn abgesagt, sind Pilot und andere Mitflieger verpflichtet, 30 Minuten ab dem betreffenden Zeitpunkt am vereinbarten Abflugsort auf Erscheinen des Piloten beziehungsweise Mitfliegers zu warten.
  • Der Pilot kann ein Mitflugangebot, das noch nicht wahrgenommen wurde, jederzeit zurückziehen. Wenn für ein Angebot bereits Reservierungen vorliegen, dann ist für eine Absage ein wichtiger Grund anzugeben. Dem Piloten obliegt dabei auch die unverzügliche Information aller Mitflieger. Flyt.club wird die für diesen Flug eingezahlten Geldbeträge vollständig zurückzahlen.
  • Im Falle eines Nichterscheinens des Piloten veranlasst Flyt.club eine vollständige Rückzahlung der eingezahlten Geldbeträge der Mitflieger. Dazu hat der Mitflieger das Nichterscheinen des Piloten gegenüber Flyt.club innerhalb von 72 Stunden nach dem hinterlegten Abflug über die dafür auf der Mitflugplattform vorgesehene Funktion anzuzeigen. Etwaige Schadensersatzansprüche der Mitflieger gegenüber dem Piloten sind ausdrücklich nicht Regelungsgehalt dieser Bestimmungen.

§ 6 Vermittlungsprovision

  • Für die Vermittlung einer Mitfluggelegenheit erhält Flyt.club von den Mitfliegern eine Provision in Form eines Prozentanteils an der im Angebot angegebenen Kostenbeteiligung pro Sitzplatz, mindestens jedoch eine von der Art des Flugs abhängige Mindestprovision.
  • Flyt.club informiert die registrierten Nutzer über die Höhe der anfallenden Provisionen dabei im Rahmen des Erstellungsvorganges für die jeweilige Mitfluggelegenheit und im Buchungsvorgang.

§ 7 Zahlungsvorgänge

  • Für die Onlinezahlung der Flugkosten steht dem Mitflieger die Zahlung mit PayPal zur Verfügung. Flyt.club behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden einzuführen oder diese abzuschaffen. Die Onlinezahlungsmethoden können je nach Land unterschiedlich sein. In Bezug auf die Zahlungsoptionen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Payment Providers ("Zahlungsdiensteanbieter"), die im Rahmen des Bezahlprozesses eingesehen werden können. Flyt.club stellt insoweit nur die Schnittstelle zu den Angeboten der Zahlungsdiensteanbieter zur Verfügung.
  • Der Zahlungsdiensteanbieter nimmt je nach der ausgewählten Zahlungsart unterschiedliche Aufgaben zur Vorbereitung der Auszahlung der Beträge oder die Auszahlung selbst vor.
  • Flyt.club zieht die Geldbeträge vom Mitflieger ein und leitet diese nach dem Flug und der Erfassung der Selbstkosten in der Plattform, abzüglich der Provision sowie insbesondere entsprechend den gesetzlichen Regelungen für private Selbstkostenflüge gemäß Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012 , als Kostenbeteiligung an den Piloten weiter.
  • Ergibt sich zur Wahrung des Selbskostencharakters die Notwendigkeit zur Rückzahlung eines Teils der Flugkosten gegenüber einzelnen Mitfliegern, so erfolgt diese Rückzahlung durch Ausstellung eines Gutscheins, welcher für alle kostenpflichtigen Leistungen von Flyt.club verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Gutscheinsbetrages ist ausgeschlossen.

§ 8 Ergänzende Pflichten und Rechte

  • Die registrierten Nutzer verpflichten sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung von Flyt.club angegebenen Daten, insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Handynummer und gegebenenfalls Bank- und weitere Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Dies beinhaltet die Pflicht, Flyt.club unverzüglich über Änderungen der Daten zu informieren, beziehungsweise diese im Nutzerkonto zu aktualisieren. Weiterhin sind sie verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen und insbesondere ihre Identität nicht zu verschleiern.
  • Die registrierten Nutzer sind verpflichtet, keinem Dritten den Zugang zum Nutzerbereich des Angebots über seine Zugangsdaten zu gewähren und nur ein Nutzerkonto, ausschließlich in seinem Namen zu erstellen und zu verwenden. Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf Flyt.club zu registrieren ist ebenso wenig gestattet, wie die Veröffentlichung von Beiträgen oder Inhalten in deren Namen.
  • Die auf der Mitflugplattform veröffentlichten Informationen dürfen nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Den registrierten Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet, in Mitflugangeboten oder in der Kommunikation untereinander auf kommerzielle Angebote anderer Unternehmen hinzuweisen (beispielsweise Werbebotschaften, die als Mitfluggelegenheiten getarnt sind). Die Kontaktaufnahme mit anderen Benutzern (sowohl über das integrierte Messaging-System, als auch über E-Mail oder andere Kommunikationsformen) ist einzig zur Vereinbarung von Mitflügen zulässig.
  • Alle Nutzer von Flyt.club sind verpflichtet, bei der Nutzung der Webseite das jeweils geltende Recht zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot der Veröffentlichung beleidigender, unwahrer, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, rassistischer oder pornographischer Inhalte sowie das Verbot der Veröffentlichung von rechtlich geschütztem geistigem Eigentum.
  • Das kommerzielle Anbieten von Mitfluggelegenheiten ist untersagt. Kommerzielle Flüge sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Pilot diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Auf Flyt.club dürfen lediglich Flüge nach dem Selbstkostenprinzip nach Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012 angeboten werden.
  • Piloten und Mitflieger verpflichten sich durch die Registrierung auf Flyt.club sowie durch das Einstellen eines konkreten Mitflugangebots, die Ihnen überlassenen Informationen und Funktionen der Plattform nicht dazu zu nutzen, eine Vermittlung außerhalb des Angebots von Flyt.club zu erhalten. Flyt.club behält es sich bei Bekanntwerden derartiger Umgehungsmaßnahmen ausdrücklich vor, gegenüber den Beteiligten Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Mitfluggelegenheiten räumt der Pilot Flyt.club ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Plattform und den Vertragszweck beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Vertragszwecks von der Rechteeinräumung die Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerprogrammen und damit auf Angeboten Dritter umfasst ist. Flyt.club verpflichtet alle Betreiber solcher Partnerprogramme, die Informationen ausschließlich temporär zur Anzeige im Angebot zu nutzen und nicht dauerhaft zu speichern.
  • Jeder Nutzer hat hinsichtlich der von ihm verwendeten Inhalte und Materialien sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Flyt.club von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihm eingestellten Inhalte und Materialien oder wegen des Nutzerverhaltens gegenüber Flyt.club erhoben werden, einschließlich der dadurch verursachten angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Konfliktlösung

  • Sollte es bei der Vereinbarung beziehungsweise der Vermittlung oder der Durchführung von Mitfluggelegenheiten über Flyt.club oder der Bewertung einzelner Nutzer zu Konflikten kommen, können die Nutzer sich über die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege an Flyt.club wenden. Flyt.club stellt den Nutzern eine Konfliktbearbeitung zur Verfügung. Dabei entscheidet Flyt.club Konfliktfälle nach eigenem Ermessen unter Abwägung der Interessen aller beteiligten Nutzer sowie gegebenenfalls beteiligter Dritter und unter Berücksichtigung anerkannter Verhaltensregeln und Erfahrungsgrundsätze. Diese Möglichkeit zur Konfliktlösung hat allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter. Flyt.club verpflichtet sich überdies nicht dazu, Konfliktfälle in jedem Fall aufzuklären.
  • Sowohl Pilot als auch Mitflieger sind dazu verpflichtet, sich bestmöglich an der Aufklärung eines Konfliktfalles zu beteiligen. Hierzu gehört insbesondere auch, Rückfragen von Flyt.club innerhalb angemessener Frist wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages, Prüfung von Mitflugangeboten und Speicherung von Bewertungen

  • Die Registrierung und der damit entstandene Nutzungsvertrag werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl der Pilot als auch Flyt.club ist jederzeit berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung ordentlich zu kündigen.
  • Flyt.club ist ferner berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Pilot oder Mitflieger durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auf der Mitflugplattform auffällt, anderweitig gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt oder durch eine Vielzahl negativer Bewertungen (in der Regel 10) auffällt. In geeigneten Fällen wird Flyt.club vor Kündigung des Nutzungsvertrages eine Ermahnung aussprechen.
  • Unbeschadet einer Möglichkeit zur Kündigung des Nutzungsvertrages behält sich Flyt.club in den unter Abs. 2 genannten Fällen vor, den Piloten oder Mitflieger, auch mit sofortiger Wirkung, von einem oder mehreren Diensten des Angebots auszuschließen, Piloten oder Mitflieger unter Berücksichtigung aller Flyt.club bekannter Umstände eine angemessene Bewertung zu vergeben und/oder einen Account lediglich vorübergehend zu deaktivieren.
  • Flyt.club ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, allerdings unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Betroffenen, hinsichtlich einzelner Mitflugangebote oder sonstigen Veröffentlichungen besondere Maßnahmen zu treffen, soweit diese zur Wahrung der Interessen anderer Nutzer, Flyt.club oder Dritter erforderlich und angemessen sind. Dazu gehören insbesondere auch die Löschung eines Flugangebots, die Löschung von Nachrichten und die Löschung von Bewertungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder droht. Das Recht zur Kündigung nach Abs. 1 und 2 bleibt hiervon unberührt.
  • Vorhandene Flugdaten und Bewertungen werden nach Beendigung des Nutzungsvertrags nur noch in anonymisierter Form von Flyt.club gespeichert.

§ 12 Gewährleistung/Haftung

  • Flyt.club gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb beziehungsweise die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Mitflugplattform, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Mitflugplattform technisch nicht auszuschließen sind.
  • Flyt.club ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen seiner Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte Flyt.club allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft Flyt.club den Sachverhalt und entfernt beziehungsweise sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.
  • Flyt.club übernimmt keinerlei Gewähr für die Einhaltung aller Bestimmungen des Luftverkehrsrecht, gleich ob national, europäisch oder international. Die Einhaltung der Bestimmungen der einschlägigen Normen obliegt ausschließlich dem Piloten. Flyt.club übernimmt insofern lediglich eine Haftung dafür, dass der Pilot auf Grundlage der übermittelten Informationen zu den Flugkosten keinen Gewinn erwirtschaftet.
  • Durch die Rolle von Flyt.club als reiner Vermittler von Mitfluggelegenheiten ist insbesondere jegliche Haftung für Schäden aus der Durchführung des Fluges selbst ausgeschlossen.
  • Im Übrigen haftet Flyt.club nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten in dem im Folgenden genannten Rahmen über den Vertragszweck hinaus verarbeitet werden:

  • Anzeige von Nutzerdaten Flyt.club speichert und veröffentlicht die vom Piloten im Registrierungsprozess oder danach eingegeben personenbezogenen Daten auch dazu, um bisher nicht registrierte Nutzer sowie nicht eingeloggte Mitflieger über das aktuelle Angebot auf der Mitfluggelegenheiten zu informieren. Zu diesem Zweck zeigt Flyt.club die folgenden Daten der Nutzer auch unregistrierten oder nicht eingeloggten Nutzern auf der Mitflugplattform an: Name, Foto, Alter, Heimatflughafen, angebotene Flüge des Nutzers.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Flyt.club behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser AGB nach dem nachstehenden Verfahren zu ändern, wenn durch Veränderungen, die weder von Flyt.club veranlasst worden sind, noch von Flyt.club beeinflusst werden können, das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unerheblichem Maß gestört wird. Solche Veränderungen sind insbesondere: Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wesentliche Veränderungen der Marktverhältnisse. Auch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie etwaige Vertragslücken können Flyt.club zur Veränderung der AGB berechtigen, wenn dies dazu führt, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsvertrages auftreten. Flyt.club wird die Änderungen der AGB dem Nutzer per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als mit dem Nutzer vereinbart. Auf diese Frist wird der Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, bleibt Flyt.club berechtigt, den Nutzungsvertrag gemäß § 11 zu kündigen.