Wingly Alternative: Flyt.club im Vergleich 2024

Flyt.club ist eine Mitflugzentrale aus Deutschland und eine Alternative zu Wingly.

Wingly und Flyt.club im Vergleich

Stand 2024

Wingly
Flyt.club
Hauptsitz
Paris
Leipzig
Gründung
2015
2015
Vermittlungsgebühr
29% des Passagieranteils
+ 16€ pro Passagier,
+ Mehrwertsteuer
10% des Passagieranteils inkl. Mehrwertsteuer
Versicherung
Subsidiäre CSL-Haftpflichtversicherung

Versicherungs­summe pro Fall:
- 1 Million Euro
(jährliche Obergrenze von insgesamt 5 Millionen Euro)
Subsidiäre CSL-Haftpflicht-Versicherung (Optional)

Versicherungs­summe pro Fall:
- 5 Million Euro Flugzeuge und Hubschrauber)
- 3 Million Euro Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge)

Keine jährliche Deckelung.
Fluggeräte
- Kleinflugzeuge
- Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (3-Achser)
- Hubschrauber und ähnlichen Fluggeräten
- Kleinflugzeuge
- Alle Ultraleichtflugzeuge
- Segelflugzeuge
- Motorsegler
- Hubschrauber und ähnlichen Fluggeräten

Teile jetzt deine Flüge
mit Flyt.club

Spare bis zu 75% deiner Flugkosten

Indem du deine Flüge auf Flyt.club anbietest, kannst du bis zu 75% deiner Flugkosten sparen! Ob Rundflug oder Streckenflug – Unser Service ist für dich kostenlos.

Echte Kostenteilung

Bei Flyt.club werden die Kosten gleichmäßig zwischen allen Insassen aufgeteilt. So können wir EASA/EU-konforme Selbstkostenflüge gewährleisten.

Alles unter deiner Kontrolle

Du kannst selbst entscheiden, mit wem du fliegen möchtest. Es steht dir jederzeit frei, Flüge zu stornieren oder zu verschieben.

Für PPL und SPL-Piloten

Du kannst deine Flüge anbieten, wenn du Inhaber eines Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer oder einer Privatpilotenlizenz bist.

Legal und abgesichert

Logo Easa

Flyt.club ist Teil der EASA-Sicherheitscharta

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit haben wir eine Charta entwickelt, um die Sicherheit nichtkommerzieller Flüge der Allgemeinen Luftfahrt mit Kleinflugzeugen zu fördern. Mehr erfahren
Logo Generali

Versicherungsschutz mit der Generali

Zusammen mit der Generali Versicherung haben wir eine Versicherungslösung für unserer Mitflugzentrale entwickelt. Alle Flüge können damit zusätzlich mit einer subsidiären CSL-Versicherung abgesichert werden. Mehr erfahren
Unterzeichnung der EASA-Sicherheitscharta

Bereit abzuheben?Jetzt kostenlos Flüge teilen.

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Häufige Fragen

Ist es legal meine Flüge anzubieten?
Ja. Seit 2014 erlaubt eine EU-Verordnung das anbieten von Flügen auf Kostenteilungsbasis. Wichtig ist, dass du als Pilot keinen Gewinn machst und die Kosten auf alle Insassen aufgeteilt werden.
Welche Kosten können geteilt werden?
Geteilt werden können die reinen Charterkosten und die unmittelbar mit dem Flug verbundenen Nebenkosten (Landegebühren, GAT, etc.)Bei einem eigenen Flugzeug, die direkten Betriebskosten (Benzin, Öl) & unmittelbar mit diesem Flug verbundenen Nebenkosten (Landegebühren, GAT, etc.)
Wie genau funktioniert die Kostenaufteilung?
Nachdem der Flug stattgefunden hat, gibst du die tatsächlich angefallenen Flugkosten an. Auf Grundlage dieser Auflistung, erhältst du deinen Anteil ausgezahlt. Deine Mitflieger bekommen ihren zu viel bezahlten Anteil von uns zurückgezahlt, falls der Flug günstiger wurde als kalkuliert. So können wir gewährleisten, dass du nie gegen die Selbstkostenregelung verstößt und die Kosten immer fair geteilt werden.
Welche Flüge können angeboten werden?
Angeboten werden können Flüge in Kleinflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen, Segelflugzeugen, Motorseglern, sowie Hubschraubern und ähnlichen Fluggeräten. Ausgeschlossen sind Fluggeräte der Kategorie “Complex Aircraft” und Flugzeuge mit mehr als 19 Sitzplätzen.
Wie funktioniert die Verifizierung?
Zur Verifizierung wirst du gebeten, eine Kopie deiner aktuellen Fluglizenz sowie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis hochzuladen. Wir sichten deine Dokumente und wenn alles ok ist, wird deine Verifizerung abgeschlossen. Deine Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich.
Wie erhalte ich meinen Kostenanteil?
Nach dem Flug wird dir das Geld innerhalb von 3 Tagen auf dein Bankkonto überwiesen.

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