Lange Tage ermöglichen ungewöhnliche Flugziele - verbringt einen entspannten langen Nachmittag in Budapest. Unser Flug geht teilweise durch die Berge (Watzmann!) und dauert je Strecke knapp 3 Stunden (bei günstigen Winden auch kürzer - hier können wir dann den einen oder anderen kleinen Abstecher machen).
Unser Zielflugplatz heisst Toköl und liegt vor den Toren von Budapest (südwestlich, direkt an der Donau). Von hier ist es ein "Katzensprung" in die Innenstadt (Taxi oder auch öffentliche Verkehrsmittel - diese funktionieren wunderbar in Budapest).
Wir werden direkt 9.00 (Sonntag 10:00!) in Jesenwang starten und spätestens 12:00 (13:00) in Toköl (Budapest) landen, zurück geht es dann ausgerichtet am Sonnenuntergang in Jesenwang ca. 17:00. Somit bleiben gut 4 Stunden für bspw. Shopping und Sightseeing.
Unser Flugdatum ist flexibel, auf Wunsch ist auch ein "stay-over one night" möglich.
Der Flug findet bei 100% Auslastung der Plätze statt, Gewichtslimit liegt bei 190 kg (Gäste + Gepäck).
Freue mich auf einen wunderschönen Ausflug mit euch 🤗
Alter |
55 |
Flugstunden Gesamt |
515 (110 in den letzten 12 Monaten)
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Heimatflugplatz |
Jesenwang Airport – EDMJ
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Lizenz(en) |
PPL-A
Verifiziert
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Tauglichkeitszeugnis |
Tauglichkeitszeugnis
Verifiziert
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Liebe Flugbegeisterte.
Diese zu schreiben fällt einem begeisterten Piloten unglaublich schwer.
Ein Pilotenlizenz ist nach EASA lebenslang gültig.
Jedoch gibt es einen Ausnahme in der sogenannten BRiD. Hier benötigt jeder eine sogenannte ZÜP (Zuverlässigkeits-Überprüfung), welche es in keinem der anderen geschätzt 203 Länder dieser Welt gibt.
Nun kann einem diese ZÜP schon aufgrund einer simplen Ordnungswidrigkeit entzogen werden.
Ein Ausweg bietet sich in der Ausflaggung der Lizenz (Übertragung ein anderes europäisches Land).
Das Luftamt Südbayern hat mir im April 2023 diese ZÜP aberkannt. Meine Ausflaggung habe ich davor schon gestartet, damit gingen de Lizenzrechte auf einen andere europäische Behörde über.
Laut (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Anhang 1 (Teil-FCL), FCL.015 (d) kann ein Lizenzinhaber einen Wechsel der zuständigen Behörde und eine Übertragung seiner Lizenzierung und medizinischen Berichte beantragen. Dies ist nicht davon abhängig, ob eine Klassenberechtigung, Type rating oder ein Medical aufrecht ist, da es sich bei der Lizenz um eine lebenslang gültige Lizenz handelt.
Das hinderte das Luftamt Südbayern jedoch nicht, mir Ende Juli 2023, obwohl den Behördenmitarbeitern der Transfer seitens der anderen europäischen Behörde sehr wohl bekannt war, meine Lizenz zu widerrufen. Den Hinweis auf den Lizenztransfer ignorierte man beim Luftamt Südbayern, man begann die Übertragung zu blockieren und tut dies weiterhin.
Somit bin ich aktuell zwar im Besitz einer gültigen Lizenz (diese liegt schon bei der ausländischen Behörde), jedoch kann ich die alle 2 Jahre anstehenden Klassenberechtigungen nicht durchführen und dadurch nicht als Pilot tätig sein.
Sobald ich einen Weg gefunden habe, die Blockade des Luftamt Südbayern zu umgehen, werde ich hier wieder Flüge anbieten.
Alles Gute und weiterhin schön Flüge
Jan
PS: Ich habe mich mittlerweile an die übergeordneten Behörden (LBA und EASA) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gewandt, um die gebotene Rechtskonformität wieder herzustellen.
Typ |
Flugzeug |
Sitzplätze |
4 |
Flugstunden in diesem Flugzeug |
7 |